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AGB

Präambel

Die Gesellschaft für Einkaufsmanagement und Marketingentwicklung des Handwerk mbH (im Folgenden: Unternehmerkarte Handwerk) hat mit der Unternehmerkarte ein System entwickelt welches dem Handwerk einen hohen Nutzen durch die Konzentration der Nachfrage des Handwerks im Beschaffungsmarkt ermöglicht. Ziel dieser Bündelung ist es, Produkte und Dienstleistungen an den Bedürfnissen der Handwerksbetriebe zu orientieren und durch Bündelung von Nachfrage Preisvorteile zu erzielen. Es werden zu diesem Zwecke Rahmenabkommen mit Angebotspartnern geschlossen. Über diese Rahmenabkommen werden Vorteile für die Innungsfachbetriebe wie beispielsweise Rabatte, Sonderleistungen und Produkte realisiert. Der Endkunde dieses Unternehmerkarten-Marketingsystems ist der Innungsfachbetrieb (im Folgenden: Kunde). Ziel ist es, dass der Kunde berechtigt wird, bei Vorlage einer gültigen Unternehmerkarte bei dem Angebotspartner bestimmte Waren- und Dienstleistungsangebote zu besonderen Konditionen zu erwerben und/oder in Anspruch zu nehmen.

Dies vorangestellt schließen die Parteien nachfolgende Vereinbarung:

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Unternehmerkarte Handwerk und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Die Unternehmerkarte Handwerk ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern und/oder zu ergänzen. Die Änderung wird auf der Homepage der Unternehmerkarte Handwerk veröffentlicht. Widerspricht der Kunde den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach deren Veröffentlichung im Internet, so werden die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, ist die Unternehmerkarte Handwerk berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

§ 2 Unternehmerkarte

(1) Die Unternehmerkarte Handwerk überlässt dem Kunden eine Unternehmerkarte. Die Unternehmerkarte ist erst nach Freischaltung durch die Unternehmerkarte Handwerk nutzbar. Die Freischaltung erfolgt erst nach erfolgreichem Login auf der Website der Unternehmerkarte Handwerk. Der Login erfolgt über einen Aktivierungscode, der dem Kunden von der Unternehmerkarte Handwerk per E-Mail übermittelt wird. Die Nutzung der Unternehmerkarte Handwerk erfolgt unentgeltlich.

(2) Bei Verlust der Unternehmerkarte wird dem Kunden eine Unternehmerkarte gegen Zahlung eines Aufwandbetrags in Höhe von 17,50 inkl. gültigem Mehrwertsteuersatz nach Antrag des Kunden ausgestellt.

§ 3 Leistungen der Unternehmerkarte Handwerk

Als freigeschaltetes Mitglied ist der Kunde berechtigt, bei Vorlage einer gültigen Unternehmerkarte mit Rahmenvertragspartnern Verträge entsprechend der Rahmenvertragsvereinbarung zwischen dem Rahmenvertragspartner und der Unternehmerkarte Handwerk abzuschließen.

Der Kunde hat keinen Anspruch gegen die Unternehmerkarte Handwerk auf Abschluss eines entsprechenden Vertrags mit dem Rahmenvertragspartner.

§ 4 Der Kunde als Vertragspartner

(1) Kunde und Inhaber der Unternehmerkarte können nur ein Innungsfachbetrieb und Innungsmitglied werden.

(2) Die Unternehmerkarte ist nicht übertragbar. Sie darf lediglich von dem Innungsmitglied genutzt werden, auf den die Unternehmerkarte ausweislich der ID und des persönlichen Aktivierungscodes zugelassen ist.

(3) Der Kunde darf die Unternehmerkarte nicht in anderer Weise, als hier beschrieben, nutzen. Ihm ist es untersagt, die Unternehmerkarte zu kopieren, zu bearbeiten oder zu übertragen.

(4) Die Unternehmerkarte berechtigt nur für die Dauer der wirksamen Innungsmitgliedschaft und nur für die Dauer des Bestehens des Innungsfachbetriebes zur Nutzung der mit dem Besitz der Unternehmerkarte entsprechend der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbundenen Möglichkeit zum Abschluss von Verträgen mit den Angebotspartnern. Für den Fall, dass in Folge Verschuldens des Kunden nach Beendigung der Berechtigung zur Nutzung der Unternehmerkarte der Kunde einen Vertrag mit den Angebotspartnern abschließt, haftet er gegenüber der Unternehmerkarte Handwerk auf Schadensersatz und Nutzungsentgelt.

(5) Bei Beendigung der Innungsmitgliedschaft ist die Unternehmerkarte Handwerk umgehend zu benachrichtigen. Gleiches gilt für den Fall, dass der Innungsfachbetrieb von der Person, auf die die Unternehmerkarte ausgestellt ist, nicht weiter betrieben wird und/oder der Innungsfachbetrieb nicht mehr besteht.

§ 5 Nutzung der Unternehmerkarte

Der Kunde verpflichtet sich, die von der Unternehmerkarte Handwerk zum Zwecke des Zugangs zu Diensten erhaltenen persönlichen Aktivierungscodes streng geheim zu halten und die Unternehmerkarte Handwerk unverzüglich zu informieren, sobald der Kunde davon Kenntnis erlangt, dass Dritten das Passwort bekannt ist. Sollte infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch gebrauchte Passwörter und durch die Nutzung der Unternehmerkarte Rahmenvereinbarungen abschließen, haftet auch der Kunde gegenüber der Unternehmerkarte Handwerk auf Schadensersatz und Nutzungsentgelt.

§ 6 Haftung

(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Unternehmerkarte sowie die ihrer Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrags nicht gefährdet wird, haftet die Unternehmerkarte Handwerk sowie ihre Erfüllungsgehilfen nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus Garantie. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der Unternehmerkarte Handwerk zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

(2) Die Unternehmerkarte Handwerk haftet nur für eigene Inhalte auf der Website. Soweit sie mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist sie für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Sie macht sich die fremden Inhalte nicht zu eigen. Sofern sie Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird sie den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.

§ 7 Kündigung

(1) Der Kunde kann jederzeit ohne Angabe von Gründen seine Mitgliedschaft im Unternehmerkarte Handwerk System kündigen. Die Kündigung hat entweder schriftlich oder elektronisch (E-Mail) zu erfolgen.

(2) Die Unternehmerkarte Handwerk kann die Mitgliedschaft des Kunden im Unternehmerkarte Handwerk System mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen.

(3) Die Unternehmerkarte Handwerk ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn

  • der Kunde im Rahmen der von ihm zur Verfügung zu stellenden Informationen im Rahmen der Basisdaten und/oder freiwilligen Angaben falsche Angaben gemacht hat,
  • der Kunde schuldhaft gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat.

§ 8 Datenschutz

(1) Mit ihrer „Datenschutzinformation“ unterrichtet Unternehmerkarte Handwerk ihre Kunden über:

  • Art, Umfang, Dauer und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Überlassung der Unternehmerkarte erforderlichen Daten;
  • die Weitergabe von Daten an Partnerunternehmen zum Zwecke der Marktforschung sowie zur individuellen Erstellung und Versendung ausgewählter Informationen (Werbung) per Post und/oder elektronischem Wege (z. B. E-Mail-Newsletter) sowie zur individuellen Auswertung und Nutzung, jeweils im Rahmen der Einwilligung;
  • sein Widerspruchsrecht zur Erstellung und Verwendung seines individualisierten Nutzungsprofils für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung unseres Angebots;
  • sein Widerspruchsrecht zur Erstellung und Verwendung seines individualisierten Nutzungsprofils für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung des Angebots der Partnerunternehmen;
  • das Recht auf unentgeltliche Auskunft seiner bei Unternehmerkarte Handwerk gespeicherten Daten;
  • das Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung seiner bei Unternehmerkarte Handwerk gespeicherten Daten.

(2) Es werden keine personenbezogenen Daten, sondern lediglich betriebliche Daten erhoben.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Unternehmerkarte Handwerk . Das selbe gilt, wenn der Kunde keine allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind,

(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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